Brauereizuschüsse
Zuschüsse
Brauereien gewähren Gastronomen vielfach Zuschüsse für den Bau, den Umbau, die Einrichtung oder Modernisierung einer Gaststätte. Die Zuschussgewährung ist im Regelfall mit einer Bierabnahmeverpflichtung verbunden.
Entgelt für das Lieferrecht
Umsatzsteuerlich gesehen sind solche Zuschüsse, als Entgelte für das Bier-Lieferrecht zu werten. Der Zuschuss ist steuerbar und steuerpflichtig.
Überlassung von Wirtschaftsgütern
Stellt die Brauerei gegen eine Bierabnahmeverpflichtung diverse Wirtschaftsgüter leihweise zur Verfügung, stellt diese Leihgabe kein steuerpflichtiges Entgelt dar.
Darlehen
Gewährt eine Brauerei dem Gastronom ein Darlehen und wird die Darlehensschuld über einen Zuschlag bzw. Aufschlag auf den Bier-Abnahmepreis getilgt, zählten diese Aufschläge nicht zum Wareneinkauf. Eine Vorsteuerabzugsberechtigung ergibt sich daraus nicht.
Stand: 27. September 2022
Erscheinungsdatum:
Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.
Über H. Happe & Partner: Wir sind Steuerberater und Rechtsanwalt mit Sitz in Inden/Altdorf und bieten professionelle und seriöse Beratung im Bereich Steuerberatung und Rechtsberatung. Wir vertreten Mandanten nicht nur am Kanzleistandort und im regionalen Umkreis (z. B. Jülich, Düren, Eschweiler, Aachen), sondern über Stadtgrenzen hinaus. Sie haben Fragen? Vereinbaren Sie ein unverbindliches Erstgespräch!