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Änderungen bei der Kraftfahrzeugsteuer 2021

Klimaschutz

Teil des Klimaschutzprogramms 2030 ist es, die Kraftfahrzeugsteuer stärker am CO2-Ausstoß des betreffenden Kraftfahrzeugs zu bemessen und der Klimakomponente als Bemessungsgrundlage ein stärkeres Gewicht zu geben. Dies wird nun ab 2021 umgesetzt.

Klimakomponente

Die Kfz-Steuer steigt in sechs Stufen von € 2,00 bis € 4,00 je Gramm CO2 pro Kilometer. Die Freigrenze von 95 Gramm CO2 je Kilometer bleibt unverändert.

Hubraumkomponente

Bei der Hubraum-Komponente als zweite Bemessungsgrundlage wird für emissionsarme Pkw bis zum Schwellenwert von 95 Gramm CO2 je Kilometer ein Steuerfreibetrag von € 30,00 eingeführt. Reine E-Autos bleiben weiterhin steuerfrei.

Stand: 28. Dezember 2020

Bild: Friends Stock - stock.adobe.com

Über H. Happe & Partner

Wir sind Steuerberater und Rechtsanwalt mit Sitz in Inden/Altdorf und bieten professionelle und seriöse Beratung im Bereich Steuerberatung und Rechtsberatung. Wir vertreten Mandanten nicht nur am Kanzleistandort und im regionalen Umkreis (z. B. Jülich, Düren, Eschweiler, Aachen), sondern über Stadtgrenzen hinaus. Sie haben Fragen? Vereinbaren Sie ein unverbindliches Erstgespräch!

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